Dr. rer. nat. Martin Jürgens Dr. rer. nat. Martin Jürgens  
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Krankenkassen

Als Heilpraktiker für Psychotherapie rechne ich mit Ihnen privat ab. D.h. Sie bezahlen mir nach der Stunde bzw. nach Rechnungsstellung das fällige Honorar. Sie selber kümmern sich um die ggf. mögliche Erstattung bei Ihrer Krankenkasse:

Als Privatpatient liegt es an dem von Ihnen gewählten Tarif, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Die meisten Privatkrankenkassen bieten die Übernahme der Heilpraktiker-Behandlung an.

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keinen generellen Anspruch auf Ersatz der Kosten. Sie können jedoch einen Antrag auf Kostenerstattung stellen, wenn bestimmte Bedingungen gegeben sind.

Ich unterstütze SIe dahingehend, dass ich bei Bedarf Gutachten und einreichbare Abrechnungen erstelle. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von Ihrer Krankenkasse hat keinen Einfluss auf den vereinbarten Honorarsatz.

Wenn Sie die Auslagen dennoch nicht von der Krankenkasse erstattet bekommen sollten, so können Sie diese in der Steuererklärung als "Sonderausgabe" geltend machen. Das Finanzgericht Münster hat bestätigt (Az: 3 K 2845/02 E), dass dies auch für die psychotherapeutische Behandlung bei Privattherapeuten gilt.

Die Kosten für berufsbezogenes Coaching sind für Gewerbetreibende und Freiberufler normale Betriebsausgaben. Als Angestellter haben Sie die Möglichkeit, diese in der Anlage N zur Einkommensteuersteuererklärung als Werbungskosten geltend zu machen.

Sollten Ihnen noch etwas unklar sein, so finden Sie hier Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Abrechnung mit Krankenkassen, wo Sie auch Ihre eigene Frage stellen können.

   

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